Visitenkarte Dr. Heiner Molzen

Kosten und Abrechnung

Das Erstgespräch und die weiteren Vorgespräche können bei gesetzlich Versicherten gegen Vorlage einer gültigen Versichertenkarte ohne weitere Formalitäten erfolgen und werden vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt ist nicht erforderlich.

Auch die Kosten für die darauf folgende, eigentliche psychotherapeutische Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, den ich gemeinsam mit Ihnen stelle. Eine Selbstbeteiligung ist nicht zu entrichten.

Neben den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen können sich auch Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Angehörige der Bundeswehr oder der Polizei und Patienten der Berufsgenossenschaften in meiner Praxis behandeln lassen. Auch als Selbstzahler können Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen.

Die erbrachten Leistungen (z. B. Therapiesitzungen, psychologische Testverfahren) werden nach dem jeweils gültigen Leistungskatalog der Kostenträger abgerechnet. Für gesetzlich Versicherte ist das der EBM, die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Privatversicherte und Selbstzahler erhalten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, analog GOÄ) in der jeweils geltenden Fassung.

Auch bei Privatversicherten erfolgt in den meisten Fällen nach den unbürokratisch gewährten Vorgesprächen ein schriftliches Antragsverfahren, da auch hier die eigentlichen Psychotherapieleistungen vom jeweiligen Kostenträger vorab genehmigt werden müssen.

Bei Selbstzahler und Klienten die Supervision oder Coaching in Anspruch nehmen gibt es natürlich kein Antragsverfahren. Hier erfolgt die Rechnungsstellung analog zu Privatversicherten, jedoch ohne Angabe einer Diagnose.