Visitenkarte Dr. Heiner Molzen

Ablauf einer Psychotherapie

Viele Patienten, die sich in psychotherapeutische Behandlung begeben wollen, erwarten schnelle Hilfe. Um so enttäuschter sind sie, wenn sie erfahren, dass die Psychotherapeu­tinnen und Psychotherapeuten in ihrer Umgebung voll ausgelastete Praxen haben und dass ein freier Therapieplatz oft erst nach einer Wartezeit von mehreren Monaten zu bekommen ist. Besonders, wenn es sich um eine Belastungssituation handelt, die sich akut ereignet oder krisenhaft zugespitzt hat, erscheint eine Wartezeit von einem halben Jahr und länger unzumutbar. (Lesen Sie hierzu auch: Was tun im Notfall?) Der Hauptgrund für die langen Wartezeiten ist die durch das Zulassungssystem begrenzte Zahl der Kassensitze. Während die Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung in der Gesellschaft aus vielerlei Gründen kontinuierlich zunimmt, wird auf dem Gebiet der Psychotherapie durch die genannte Niederlassungsbegrenzung eine künstliche Verknappung betrieben. Psychotherapie ist eine zeitgebundene Leistung und die Patientenzahl pro Behandlerin und Tag kann kaum gesteigert werden. So ist auf allen Seiten Geduld und Nachsicht erforderlich, um trotz aller Schwierigkeiten individuelle Lösungen zu finden. Im Folgenden möchte ich Ihnen einige allgemeine Informationen und nützliche Hinweise für Ihre Psychotherapie mitgeben:

Der Ablauf einer Psychotherapie ist klar geregelt.
Am Beginn einer Psychotherapie ist vielen unklar, was auf sie zukommt.

Therapieplatzsuche

Wenn Sie bei Ihrem Hausarzt den Rat erhalten haben, eine Psychotherapie zu machen oder selbst vermuten, dass Sie unter einer psychischen Erkrankung leiden, die mit einer Psychotherapie behandelt werden könnte, ist der nächste Schritt die Therapeutensuche. Machen Sie sich hierfür zunächst Gedanken, auf was es Ihnen bei Ihrem zukünftigen Psychotherapeuten ankommt (z. B. Geschlecht, Alter, Entfernung der Praxis zu Ihrem Wohnort). Ein weiteres Filterkriterium, um Ihre Suche einzugrenzen, könnte das Psychotherapieverfahren sein. Allerdings ist es für Laien oft schwer, die Unterschiede zwischen den Verfahren in Bezug auf die eigene Problematik zu beurteilen. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für Verhaltenstherapie, Systemische FamilientherapieTiefenpsychologiePsychoanalyse und Neuropsychologie übernommen. (Neuropsychologie würde nur in Frage kommen, wenn es sich um Funktionsstörungen des Gehirns infolge einer neurologischen Erkrankung oder eines Unfalls handelt.) Aufgrund der Not mit den freien Therapieplätzen besteht leider meist keine große Wahlmöglichkeit.

Hilfreiche Links zu speziellen Suchmaschinen und Verzeichnissen finden Sie unter anderem in meiner Linksammlung. Fragen Sie zudem im Freundes- und Bekanntenkreis, bei Ihrem Hausarzt, Neurologen oder Psychiater nach, an wen Sie sich noch wenden könnten. Die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung bietet neben Terminen beim Facharzt auch die Vermittlung zu psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen an. Ein Service, der das Problem leider eher verschlechtert als verbessert hat. Sie erhalten nur ein einmaliges und unverbindliches Erstgespräch bei einer nicht frei wählbaren Therapeutin, die in aller Regel keinen freien Platz hat, um Ihre Psychotherapie auch durchzuführen. Nehmen Sie daher am besten selbst über das Telefon oder per E-Mail zu mehreren Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Kontakt auf. Anrufe werden in Psychotherapiepraxen häufig von einem Anrufbeantworter entgegengenommen, der Ihnen die Zeiten persönlicher Erreichbarkeit mitteilt. Schreiben Sie sich diese Zeiten auf und rufen Sie dann noch einmal an. Notieren Sie sich am besten in einer Liste, wer für Sie in Frage kommt, bei wem Sie sich bereits wann und wie gemeldet haben, was das Ergebnis war oder wo noch eine Antwort aussteht. Hier zahlt sich ein systematisches Vorgehen und Geduld oft aus.

Warteliste und Therapievorbereitung

Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen führe ich eine Warteliste, auf der Sie sich vormerken lassen können. (Die Liste habe ich auf 10 Plätze begrenzt, sie würde sonst aufgrund der hohen Nachfrage rasch auf ein Mehrfaches anwachsen und die Wartezeit der höheren Plätze unzumutbar lang werden.) So beginnt die Psychotherapie also mit einer mehr oder weniger langen Wartezeit. Während dieser Zeit sollten Sie sich gelegentlich per Mail oder Telefon melden, um Ihren weiterhin bestehenden Bedarf zu signalisieren. Manchmal ist auch ein vorgezogenes Erstgespräch möglich. Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen bzw. danach fragen, um einen ersten Eindruck zu bekommen und schon einmal zu klären, ob die erforderliche Passung zwischen Ihnen und dem Psychotherapeuten gegeben ist. Sie können die Wartezeit auch nutzen, um sich auf die Therapie vorzubereiten. Dies kann darin bestehen, Unterlagen und Befunde (Klinikberichte, Arztbriefe) zusammenzustellen, einen kurzen privaten Lebenslauf zu erstellen, sich Notizen zu machen (z. B. was in der Therapie besprochen und durch sie erreicht werden soll) oder ein Protokoll über Ihre Beschwerden zu führen (z. B. als Symptom-Tagebuch).

Psychotherapeutische Sprechstunde

Der erste Termin bei Ihrer Psychotherapeutin dient einer ersten diagnostischen Einschätzung. Es wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Psychotherapie angezeigt ist. Dazu werden Sie auch gebeten, einen Fragebogen oder einen psychologischen Test zu bearbeiten. Sie werden zu Ihren Problemen befragt und erhalten eine Beratung dazu, welches Therapieverfahren am geeignetsten wäre und ob die Behandlung ambulant in einer Praxis, einzeln oder in der Gruppe oder stationär in einer Klinik oder Tagesklinik erfolgen sollte. Die Durchführung mindestens einer solchen psychotherapeutischen Sprechstunde am Beginn einer Psychotherapie ist seit 2018 für alle gesetzlich Versicherten Pflicht. Durch die psychotherapeutischen Sprechstunden haben Patienten, die noch nicht in psychotherapeutischer Behandlung sind, die Möglichkeit, zeitnah eine Erstberatung zu erhalten. Ein Anspruch auf einen Therapieplatz bei dem jeweiligen Psychotherapeuten leitet sich daraus nicht ab. Pro Therapeut können Sie bis zu drei Sprechstunden à 50 Minuten erhalten, bevor Sie zur sogenannten Probatorik übergehen.

Therapiebeginn: Probatorik

Bis zu vier weitere Sitzungen – nach der obligatorischen einen psychotherapeutischen Sprechstunde -dienen als sogenannte Probatorik dem weiteren Kennenlernen von Patientin und Psychotherapeut, der vertiefenden Diagnostik und Anamneseerhebung, der therapeutischen Zielklärung, mitunter auch bereits erster therapeutischer Interventionen, aber vor allem der Therapieplanung und der Antragstellung bei der Krankenkasse. Zur Vorbereitung dieses Antrages ist bei Psychotherapeuten, die keine Ärzte sind (also auch bei mir), die einmalige Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichtes erforderlich. Dieses meist durch den Hausarzt ausgefüllte Formular bestätigt, dass bei Ihnen keine körperlichen Erkrankungen vorliegen, die die psychischen Symptome erklären könnten. Die Probatorik wird genutzt, um diesen Bericht anzufordern. Manchmal nimmt der Arzt eine Blutentnahme vor, um bspw. die Schilddrüsenhormone zu kontrollieren. Alle Vorgespräche werden in jedem Fall von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Falls Sie mehrere Therapeuten kennenlernen können, stehen Ihnen hierfür bei jedem erneut 4 probatorische Sitzungen zu. Soll die Therapie nach der Probatorik schließlich bei einer bestimmten Therapeutin durchgeführt werden, so können weitere Sitzungen nur durchgeführt werden, wenn sie vorab durch die Krankenkasse im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Antragsverfahrens genehmigt wurden.

Psychotherapieantrag und Kostenübernahme

Der Psychotherapieantrag für Kurzzeittherapie (zwei Kontingenten mit insgesamt 24 Sitzungen) ist vergleichsweise unkompliziert. Es wird lediglich geprüft, ob die Versicherten in der Vergangenheit bereits eine Psychotherapie erhalten haben und wie lange diese zurückliegt (mind. 2 Jahre). Wird eine Langzeittherapie oder die Verlängerung einer Kurzzeittherapie beantragt (auf insgesamt 60 Sitzungen) oder liegt die letzte Psychotherapie weniger als 2 Jahre zurück, wird in einem anonymisierten, schriftlichen Verfahren ein Gutachter eingeschaltet, der die Notwendigkeit und die Erfolgsaussichten einer längeren Behandlung prüft. Für dieses Gutachterverfahren ist von Ihrem Psychotherapeuten oder Ihrer Psychotherapeutin ein ausführlicher Bericht anzufertigen, der Angaben zu Ihrer lebensgeschichtlichen Entwicklung, zur Problementstehung, zur bisherigen Therapie und zur Notwendigkeit der Weiterbehandlung enthält. Nach Prüfung des Berichtes empfiehlt der Gutachter dem Kostenträger, die beantragte Behandlung (weiter) zu bewilligen. Ablehnungen sind sehr selten.

Die Kosten für Ihre Psychotherapie trägt Ihre Krankenversicherung, ein Eigenanteil wird nicht erhoben. Voraussetzung ist, dass die beantragenden Psychotherapeuten eine entsprechende Qualifikation nachweisen können. Bei Kassenpatienten müssen diese zusätzlich über eine entsprechende Zulassung (Abrechnungserlaubnis zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen) verfügen.

Sonderfall: Akutbehandlung

Im Falle eines besonders dringenden Behandlungsbedarfs, haben Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Möglichkeit, im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde eine psychotherapeutische Akutbehandlung durchzuführen. Diese umfasst bis zu 12 Einzelsitzungen und ist ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenversicherung und ohne die Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichtes durchführbar. Die Sitzungen der Akutbehandlung werden mit gegebenenfalls nachfolgend beantragten regulären Stundenkontingenten verrechnet.

Therapieverlauf

Eine Psychotherapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. In Ausnahmefällen sind auch längere (oder kürzere) Sitzungen möglich. Vor allem zu Beginn der Behandlung sind wöchentliche Termine üblich. Gelegentlich können auch zwei oder mehr Sitzungen pro Woche erforderlich sein. Ich habe nach der Eingangsphase gute Erfahrungen mit 14-tägigen Terminen gemacht und kann auf diese Weise mehr Patienten zur gleichen Zeit einen Behandlungsplatz anbieten.

In manchen Sitzungen werden therapeutische Hausaufgaben aufgegeben. Dies kann die Beobachtung eines Symptoms (z. B. Protokollieren der Stimmung) oder die Anwendung einer erarbeiteten Strategie sein (z. B. die Konfrontation mit einer angstbesetzten Situation). Die Hausaufgaben sind zentraler Bestandteil der Therapie. Unter anderem durch die Hausübungen „wirkt“ die Psychotherapie zwischen den Sitzungen. Nutzen Sie also die Zeit bis zu Ihrem nächsten Termin! Je besser vorbereitet Sie in eine Sitzung gehen, um so mehr können Sie von ihr profitieren. Zur Vorbereitung auf die Sitzungen ist es hilfreich, sich Notizen zu machen, welche Themen Ihnen wichtig sind oder welche Schwierigkeiten sie in der Zwischenzeit hatten. Manche Patientinnen und Patienten haben auch Freude daran, ein Therapietagebuch zu führen oder eine Therapiemappe anzulegen.

Therapieunterbrechung und Therapeutenwechsel

Die Häufigkeit der Therapiesitzungen kann in Absprache mit Ihnen variiert werden. Grundsätzlich kann eine laufende Behandlung auch unterbrochen werden, z. B. während eines beruflichen Auslandsaufenthaltes. Die Therapiepause sollte dabei nicht länger als sechs Monate andauern, da die Behandlung sonst neu beantragt werden müsste.

Auch wenn die Therapiegenehmigung an den jeweiligen Psychotherapeuten gebunden ist, der sie beantragt hat, ist auch während einer Psychotherapie ein Therapeutinnenwechsel prinzipiell möglich (z. B. bei einem Umzug). Auf Antrag überträgt die Krankenkasse das verbleibende Stundenkontingent auf den zukünftigen Psychotherapeuten, vorausgesetzt dieser ist für das gleiche Psychotherapieverfahren zugelassen. Selbst ein Verfahrenswechsel, z. B. von tiefenpsychologischer Psychotherapie zu Verhaltenstherapie (oder anders herum) ist während einer laufenden Behandlung denkbar.

Therapieende und Nachsorge

Auch eine Langzeittherapie kann im Ausnahmefall über die 60. Sitzung hinaus verlängert werden. Hierfür ist erneut Antrag beim jeweiligen Kostenträger einzureichen. Durchschnittlich dauert eine Psychotherapie 12 bis 18 Monate. Wenn ein hinreichender Therapieerfolg erreicht wurde, wird die Behandlung (ggf. auch vor Ausschöpfung des Stundenkontingentes) im gegenseitigen Einvernehmen beendet. In der Abschlussphase werden wichtige Therapieinhalte wiederholt, vorbeugende Maßnahmen gegen einen Rückfall (ein Wiederauftreten der Symptome) besprochen und ein Notfallplan erstellt. Auch nach dem Therapieende besteht (ohne neuerlichen Antrag) die Möglichkeit, gelegentlich Kontrolltermine bei Ihrem Psychotherapeuten in Anspruch zu nehmen. Das Ziel eine Psychotherapie ist es, Sie in die Lage zu versetzen, sich selbst zu helfen und auch zukünftige Schwierigkeiten und Symptome mit Hilfe der erlernten und eingeübten Strategien und gewonnenen Einsichten selbständig zu überwinden.

[ Alle Angaben zu Stundenkontingenten, Therapiedauer etc. beziehen sich auf eine Verhaltenstherapie. Stand: April 2023]