Zuletzt aktualisiert: 21. März 2019 Aktuelles Nachrichten aus der Praxis
Zum 1. April 2017 haben sich durch die neue Psychotherapie-Richtlinie einige gravierende Veränderungen in der psychotherapeutischen Versorgung ergeben, die auch meine Praxis betreffen. Aus Patientensicht besonders zu begrüßen sind dabei vor allem die neuen Regelungen zur telefonischen Erreichbarkeit und die Einführung der "Psychotherapeutischen Sprechstunde". Ab dem 2. Quartal 2017 sind alle niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, in einem vorgegebenen Umfang persönlich telefonisch erreichbar zu sein, ein Anrufbeantworter reicht also nicht mehr.
Alle Psychotherapeuten müssen zudem sogenannte "psychotherapeutische Sprechstunden" anbieten, in welchen neue Patienten untersucht und beraten werden können. Der Name ist etwas irreführend, da es sich in den meisten Fällen um terminierte Sitzungen handelt und nicht um eine offene Sprechstunde. Insgesamt bedeuten die Neuerungen zwar noch keine verbesserte Versorgung (dafür müssten neue Kassensitze geschaffen und neue Kolleginnen und Kollegen zugelassen werden), jedoch ergibt sich für die Ratsuchenden eine Entlastung, da sie wenigstens eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten zu Gesicht bekommen und eine erste diagnostische Einschätzung und eine Wegweisung für das weitere Vorgehen erhalten (z. B. Beratung zur Therapieform, zur stationären oder teilstationären Behandlung oder Verweis an eine Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe). In meiner Praxis werden die Vorgaben wie folgt umgesetzt:
Montag bis Freitag | 07:35 bis 08:00 Uhr |
Montag und Donnerstag | 12:00 bis 13:00 Uhr |
Die "Psychotherapeutische Sprechstunde" ist eine neue psychotherapeutische Leistung, die der diagnostischen Ersteinschätzung, unverbindlichen Beratung und ggf. Weitervermittlung dienen soll. Sie erfolgt in meiner Praxis nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0431 33 28 23 (siehe Telefonische Erreichbarkeit) oder per Email an . Es können pro Patient maximal drei Sprechstunden (à 50 min) bei demselben Therapeuten / derselben Therapeutin durchgeführt werden. Eine Psychotherapeutische Sprechstunde kann über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH, Tel.: 04551 30 40 49 31) vermittelt werden. Sie stellt noch keine psychotherapeutische Behandlung dar und bewirkt keinen Anspruch auf einen Therapieplatz in der jeweiligen Praxis!